Jagdgenossenschaft Pattensen 

In der Vorzeit lebte der Mensch überwiegend von der Jagd. Er ernährte sich von Pflanzen und Wurzeln. Als er begann, Ackerbau und Tierzucht zu betreiben, musste das Wild bejagt werden, um Schäden an den Kulturen gering zu halten oder zu verhindern.

Im späten Mittelalter war die Jagd ein Privileg für den Hoch- u. Niederadel. Deswegen spricht man heute noch vom Hochwild (Hirsch, Auerhahn, Wildschwein..) und Niederwild (Reh, Hase, Fasan, Taube...). Das Hochwild durfte nur vom Hochadel bejagt werden, das Niederwild durfte auch vom Niederadel bejagt werden.


Durch die Revolution 1848 in Deutschland wurde dieses Jagdregal aufgehoben. Jeder Landeigner durfte jetzt auf seinem Grund und Boden jagen, ohne Rücksicht auf das Allgemeinwohl nehmen zu müssen. Dieses System der Jagd führte fast zur Ausrottung einiger Wildtierarten.

Im letzten Moment erkannte man, dass die Wildtierarten erhalten und nicht ausgerottet werden sollten. Das Jagdrecht wurde 1851 nach Ablösung von den Lehnsherren auf Grund und Boden übertragen. Ab dann wurden auch die Jagdgenossenschaften mit der Maßgabe gegründet, alle unter 75 ha zusammen liegenden Flächen zu verwalten. Arrondierte Flächen über 75 ha konnten als Eigenjagd genutzt werden. Dafür ist aber die Jagdprüfung Voraussetzung. In Pattensen gibt es keine Eigenjagden.

Die Jagdgenossenschaft Pattensen setzt sich aus den Landbesitzern mit einer Mindestfläche von 2500m² (0,25 ha) jagdbare Fläche zusammen. Diese Mitglieder wählen den Vorstand.

Die Neuverpachtung (alle 9 Jahre Niederwildjagd / alle 12 Jahre Hochwildjagd), sowie die Verwendung des Jagdgeldes wird von der Versammlung mit Stimme und Fläche entschieden.

Die Jagd- und Wildschadensregulierung wird zum Teil vom Vorstand durchgeführt. Erfolgt keine Einigung, treten Gemeinde oder ein Gutachter an deren Stelle.

Die Jagdgenossenschaft Pattensen umfasst eine Fläche von rund 1000 ha. Vor Beginn eines neuen Jagdjahres muss eine Mitgliederversammlung durchgeführt werden, in der die Jagd- u. Streckenberichte der einzelnen Jäger gegeben werden. (getätigte Abschüsse werden von der Unteren Jagdbehörde vorgegeben)

Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass Spaziergänger und Hundebesitzer sich bei Begehung der Feldmark /des Waldes an die Brut- u. Setzzeiten halten müssen. (Hunde anleinen und nur Hauptwege zum Spazierengehen, Radfahren oder Joggen benutzen), damit die Wildtiere gerade in dieser Zeit (1.April bis 1.Juli) die entsprechenden Ruhezeiten haben.


Für die Jagdgenossenschaft Pattensen

Vors. Dirk Neven, Tel. 0171 5529550