Ortsverwaltung Bahlburg

Ortsvorsteherin:

Ulrike Hermann

Brunshornweg 8

21423 Winsen (Luhe)-Bahlburg

Tel. 04173-6122

Sprechzeiten: montags von 19.00 Uhr bis 20.30 Uhr und nach Vereinbarung.

E-mail Adresse:

ul.hermann@googemail.com

 

Die Aufgaben der Ortsvorsteher/innen:

Zur Stadt Winsen (Luhe) gehören seit der kommunalen Gebietsreform 1972 insgesamt 13 Ortschaften. Sie waren bis 1972 selbständige Gemeinden und haben sich bis heute einen Teil ihrer Eigenständigkeit bewahrt. Die Gemeindeordnung bezeichnet die Ortschaften als „Teile einer Gemeinde, die eine engere Gemeinschaft bilden", und trägt ihrer Bedeutung Rechnung, indem sie die Einsetzung besonderer Organe für die einzelnen Ortschaften verlangt. Dies sind in Winsen die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher.

Die Ortsvorsteherin/Der Ortsvorsteher ist vom Rat als Bürger/in des jeweiligen Ortsteils in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen worden. Nach der Gemeindeordnung hat sie oder er „die Belange der Ortschaft gegenüber den Organen der Stadt (Rat, Verwaltungsausschuss und Bürgermeister) zur Geltung zu bringen und im Interesse einer bürgernahen Verwaltung Hilfsfunktionen für die Stadtverwaltung zu erfüllen.

Unterstützend für die Stadtverwaltung wird die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher tätig bei:der Beglaubigung von Unterschriften der Ausgabe von Antragsvordrucken und der Entgegennahme von Anträgen der Aushändigung von Passdokumenten (Reisepass oder Kinderreisepass) melderechtliche An-, Um- und Abmeldungen gewerberechtlichen An-, Um- und Abmeldungen Kontrollen im Rahmen der gemeindlichen Verkehrssicherungspflicht statistischen Erhebungen Entgegennahme von Fundsachen

Für diese und andere Angelegenheiten steht den Bürgerinnen und Bürgern eines Ortsteils die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher zur Verfügung und mit Rat und Tat zur Seite. Und zwar vor Ort.

Darüber hinaus sollen die Ortsvorsteher/innen die Belange ihrer Ortschaften gegenüber den Entscheidungen der Stadt zur Geltung bringen. Diese Funktion als Sprachrohr des Ortsteils bedingt den Kontakt zur Ortsteilbevölkerung, die auf kurzem Wege über die Ortsvorsteherin/den Ortsvorsteher Anregungen und Beschwerden zu ortsteilrelevanten Maßnahmen und Entscheidungen vorbringen kann. Auch hierfür sind die Ortsvorsteher/innen da, die nur bei genügend Resonanz aus dem Ortsteil dessen Belange wirksam geltend machen können. Auch aus diesem Grunde lohnt sich also der Besuch bei der Ortsvorsteherin/dem Ortsvorsteher.